Baden-Württemberg novelliert seine Landesbauordnung

Nachdem der baden-württembergische Landtag die novellierte Landesbauordnung Anfang November 2009 beschlossen hat, ist sie heute in Kraft getreten.

Baden-Württemberg novelliert seine Landesbauordnung

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Wichtigste Neuerung ist die Einführung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens, bei dem gegenüber dem üblichen Baugenehmigungsverfahren der Umfang der Prüfungen erheblich reduziert wurde. Mit Ausnahme des streitträchtigen Abstandflächenrechts werden in dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sämtliche Vorschriften des Bauordnungsrechts nicht mehr geprüft.

Das vereinfachte Verfahren soll vor allem bei Wohngebäuden und kleineren sonstigen Gebäuden angewandt werden. Möchte ein Bauherr jedoch weiterhin die Rechtmäßigkeit seines Bauvorhabens umfassend überprüfen lassen, kann er auch das normale Baugenehmigungsverfahren wählen.

Kenntnisgabeverfahren

Zudem wird der Anwendungsbereich des so genannten Kenntnisgabeverfahrens ausgedehnt. Dieses erfordert im Bereich qualifizierter Bebauungspläne nur eine Anzeige des Bauvorhabens und wird zukünftig auch auf kleinere Gebäude Anwendung finden, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen.

Weitere Änderungen

Die neue Landesbauordnung enthält darüber hinaus kürzere Fristen im Baugenehmigungsverfahren sowie die Möglichkeit einer frühzeitigen Einbindung auch der Nachbarn, deren Grundstücke nicht angrenzen, um Verzögerungen durch spätere Einwände auszuschließen. Eine weitere Beschleunigung für den Bauherrn wird zudem dadurch erreicht, dass die Zahl verfahrensfreier Vorhaben erweitert wird.

In der neuen Landesbauordnung wurden nicht zuletzt auch die Regelungen über Aufenthaltsräume, Wohnungen und Gemeinschaftsanlagen überarbeitet. Das Abstandsflächenrecht ist nun deutlich gestrafft und insbesondere durch die Streichung der nicht nachbarschützenden Abstandsflächen vereinfacht.

Weiterlesen:
Die Gebühr zur Räumung einer Urne aus der Urnenwand

Neue Ausführungsverordnung

Gleichzeitig mit der novellierten Landesbauordnung treten heute auch die neue Allgemeine Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) und die geänderte Verfahrensverordnung (LBOVVO) in Kraft.

Die
Im Internetangebot des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums finden sich nicht nur

Die novellierte Landesbauordnung sowie die geänderten Verordnungen finden sich ebenso wie auch die überarbeiteten Vordrucke für baurechtliche Verfahren im Internetangebot des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums.