Fernstraßenplanung vs. Städtebauplanung

Die für fernstraßenrechtliche Planfeststellungen zuständigen Behörden haben nicht die Kompetenz, bei Gelegenheit der fernstraßenrechtlichen Planung selbstständige städtebauliche Planungsaufgaben, die über den Verknüpfungsbereich zwischen dem fernstraßenrechtlichen Vorhaben und dem übrigen Straßennetz weit hinausreichen, als notwendige Folgemaßnahme mitzuerledigen.

Fernstraßenplanung vs. Städtebauplanung

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Oktober 2010 – 9 A 12.09