Wahlkampfwerbung mit dem Stadtsiegel

Es besteht kein Anspruch auf Benutzung des Dienstsiegels einer Stadt Rees zu Werbezwecken, auch nicht zum Zweck der Wahlkampfwerbung eines Bürgermeisterkandidaten. So hat heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eines Reeser Bürgers abgelehnt, der mit seinem Antrag erreichen wollte, zur Bewerbung seiner Kandidatur für das Bürgermeisteramt das offizielle Dienstsiegel der Stadt Rees in Zeitungsannoncen benutzen zu dürfen.

Wahlkampfwerbung mit dem Stadtsiegel

Die Düsseldorfer Verwaltungsrichter begründeten dies damit, dass das Dienstsiegel einer Gemeinde ausschließlich zur Benutzung durch die Gemeinde selbst bestimmt sei. Es existierten keine rechtlichen Bestimmungen, die die Nutzung durch Bürger oder sonstige Stellen außerhalb der Verwaltung erlaubten. Die Verwendung durch eine Privatperson widerspräche auch dem Wesen eines Dienstsiegels, das der Gemeinde als Hoheitszeichen im Schriftverkehr und damit der Rechtssicherheit diene und die Aufgabe eines Beglaubigungsmittels habe. Weiterhin bestünden auch rechtliche Bedenken gegen die vom Antragsteller beabsichtigte Annoncenkampagne.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 6. Juli 2009 – 1 L 985/09