Firmengründung in Frankreich – auf zu neuen Märkten

Die Gründung eines Unternehmens oder die Eröffnung einer weiteren Filiale im Ausland kann verschiedene Gründe haben. An erster Stelle steht in der Regel immer die Öffnung für neue Märkte. Bekanntheit und Umsatz sollen sich auf natürliche Art und Weise erhöhen. Ein Unternehmer wählt das Zielland aus zwei unterschiedlichen Faktoren aus. Zuerst steht die Chance auf erhöhten Absatz im Vordergrund und der zweite Grund ist einfach die geringe Bürokratie. Welches europäische Land hält die bürokratischen Ansprüche erfreulich niedrig? Herzlich willkommen in Frankreich.

Firmengründung in Frankreich – auf zu neuen Märkten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Firmengründung in Frankreich steht an. Was sind die ersten Schritte? Zuerst steht eine Kontaktaufnahme mit der Centres de Formalités des Entreprises, kurz abgekürzt mit CFE, gleichzusetzen mit der hier bekannten Industrie- und Handelskammer auf der To-do-Liste. Hier findet der Gründer alle wichtigen Ansprechpartner und Hilfestellungen, wo zum Beispiel welche Papiere beantragt werden müssen. Gerne übernehmen das auch Agenturen direkt vor Ort. Ein Ansprechpartner mit Sachverstand und Kompetenz vereinfacht den gesamten Prozess zu sehnlichst.

Sollte die Firmengründung in den Bereich einer staatlichen Genehmigungspflicht liegen, so sind im Vorfeld mit ausreichenden Überprüfungen und Kontrollen zu rechnen. Vorher wird definitiv keine Lizenz vergeben und ein Betrieb ist nicht erlaubt. Das gilt für folgende Branchen:

  • Reise- und Transportgewerbe
  • Zeitarbeits- und Leiharbeiterfirmen
  • Das Versicherungs- und auch Immobiliengewerbe
  • Gewerbetreibende, die mit Alkohol und Medikamenten handeln

Gibt es gravierende Unterschiede zu deutschen Gesetzlichkeiten?

Während in Deutschland immer ein Notar anwesend sein muss, wird dieser in Frankreich zum Beispiel nicht benötigt. Im Nachbarland hat die Sparte der Wirtschaftsprüfer einen weitaus höheren Stellenwert.

Die wirtschaftliche Förderung erreicht in Frankreich einen hohen Stellenwert. Kleinere und mittelständische Unternehmen werden gezielt unterstützt. Und das kann von Region zu Region unterschiedlich sein, je nach wirtschaftlichen Boostfaktor.

Die französischen Rechtsformen – welche Rechtsform soll es denn sein?

Die hierzulande beliebte und bekannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung nennt sich in Frankreich Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.). In Frankreich wird zusätzlich die Option Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung angeboten, übersetzt Entrepreneur individuel à responsabilité limitée (E.I.R.L.). Natürlich sind auch die hiesigen GbR, oHG und KG Modelle im Bereich der Personengesellschaften möglich.

Prinzipiell sind die Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen ähnlich. Im Bereich der Bürokratie agieren unsere französischen Nachbarn ein wenig unkomplizierter und kommen schneller zum Startpunkt. Auf nach Frankreich, die Devise der erfolgreichen Businessmacher.

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