Bei einer Fernsehwerbung ist ein schriftlich eingeblendeter aufklärender Hinweis nicht bereits deshalb grundsätzlich unbeachtlich, weil er von nur zuhörenden Fernsehteilnehmern nicht wahrgenommen wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. September 2008 – I ZR 58/06
Bildnachweis:
- Schreibmaschine: FreePhotos











