Aktiengesellschaft ./. Vorstand

Eine Aktiengesellschaft wird in einem Prozess mit einem Vorstandsmitglied – auch nach dessen Ausscheiden – ausschließlich durch ihren Aufsichtsrat vertreten. Der Aufsichtsrat kann im Prozess – auf der Grundlage einer ausdrücklichen Beschlussfassung – die bisherige Prozessführung des Vorstands genehmigen. Die Genehmigung kann auch schlüssig erklärt werden.

Aktiengesellschaft ./. Vorstand

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Februar 2009 – II ZR 282/07