Das Sonderprogramm des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums zur Förderung von Krisenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen wird im laufenden Jahr 2010 weiter fortgeführt. Um kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, die vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise in wirtschaftliche Probleme geraten sind, hatte das Wirtschaftsministerium im Jahr 2009 ein Programm zur Förderung von Krisenberatungen aufgelegt. Im Rahmen des Programms haben die Unternehmen die Möglichkeit, kostengünstig einen Berater mit der Durchführung eines bis zu viertägigen Unternehmenschecks zu beauftragen. Die geförderte Kurzberatung kann etwa bei Liquiditätsproblemen zur Vorbereitung von Bankgesprächen dienen oder bei Kreditanträgen schnell Hilfestellung leisten.

Diesen Beratungsbedarf sieht das baden-württembergische Wirtschaftsministerium trotz der angeblichen konjunkturellen Erholung nach wie vor als gegeben: Aufgrund der verzögerten Auswirkung auf den Arbeitsmarkt sei in diesem Jahr von einer eher schwachen Binnennachfrage auszugehen. Deshalb sei damit zu rechnen, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen aus dem Handwerk, dem Handel oder der Gastronomie im Jahr 2010 nochmals Probleme bekommen werden. Gerade diesen Unternehmen soll mit dem Krisenberatungsprogramm geholfen werden. Für das Sonderprogramm Krisenberatung stellt das Wirtschaftsministerium für das Jahr 2010 aus Haushaltsmitteln 578.000 € bereit. Unternehmen erhalten dabei pro Beratungstag einen Zuschuss von 400 €. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die weniger als 250 Beschäftigte und einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € aufweisen. Außerdem muss es sich um Unternehmen handeln, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten wie steigenden Verlusten, sinkenden Umsätzen oder wachsenden Lagerbeständen zu kämpfen haben.
Geförderte Beratungen[↑]
Gefördert wird die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen, die in der aktuellen Situation in wirtschaftliche Probleme geraten sind. Die Unternehmen können einen Berater mit der Durchführung eines bis zu viertägigen Unternehmenschecks beauftragen. Die geförderte Kurzberatung kann etwa bei Liquiditätsproblemen zur Vorbereitung von Bankgesprächen dienen oder bei Kreditanträgen schnell Hilfestellung leisten. Außerdem kann die Beratung die Basis für eine Empfehlung zur Durchführung eines Runden Tisches bei einer Kammer darstellen.
Das Förderprogramm stellt auch eine Ergänzung zu der so genannten Turn-Around-Beratung dar, die die Bundesregierung über die KfW-Mittelstandsbank anbietet. Die KfW-Beratung ermöglicht im Falle einer Unternehmenskrise eine längerfristige kostengünstige Betreuung durch einen externen Experten. Ergebnis der vom baden-württembergischen Wirtschaftsministerium geförderten Kurzberatung kann auch eine Schwachstellenanalyse sein, die der Turn-Around-Beratung der KfW-Mittelstandsbank vorgeschaltet sein muss.
Geförderte Unternehmen[↑]
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die sich in einer Kriste befinden. Maßgebend sind dabei aufgrund der beihilferechtlichen EU-Vorschriften die aktuelle KMU-Definition der EU sowie die Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten.
Gefördert werden
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- mit weniger als 250 Beschäftigte und
- einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder
- einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio €,
- die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, die sich zeigen durch
- steigende Verluste,
- sinkenden Umsätze,
- wachsende Lagerbestände,
- Überkapazitäten,
- verminderter Cash-flow,
- zunehmende Verschuldung und Zinsbelastung,
- Abnahme oder Verlust des Reinvermögenswertes.
Förderbetrag[↑]
Unternehmen erhalten für maximal vier Beratungstage einen Zuschuss von 400 € pro Beratungstag, maximal für vier Tage.
Durchführende Beratungsunternehmen[↑]
Die Krisenberatung wird durch die Beratungseinrichtigungen der Kammern und Berufsverbände geleistet, nametlich durch
- RKW Baden-Württemberg,
- Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (BWHM),
- DEHOGA Beratung und
- Unternehmensberatung Handel.
Unternehmen, die an einer Krisenberatung interessiert sind, können sich direkt an diese Einrichtungen wenden.
Eine Übersicht über dieses und weitere Förderprogramme für baden-württembergische Unternehmen finden sich im Internetauftritt des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.
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