Arbeit, Trennung Familienzuwachs: Das Verstauen des Eigentums und das Aufbrechen zu neuen Gefilden hat meist triftige Gründe. Doch häufig wissen viele Menschen, die ihre Zelte abbrechen, gar nicht, welche Versicherungen von Vorteil oder gar unbedingt nötig sind, um Hab und Gut sicher und ohne Scherben in das neue Heim zu schaffen. Deshalb werden hier kurz und knapp zwei empfohlene Versicherungen beschrieben.
Rechtsschutzversicherung ist empfehlenswert
Eine Versicherung, die zwar nicht unbedingt erforderlich, aber dennoch entscheidend vor finanziellen Konsequenzen schützen kann, ist die Rechtsschutzversicherung. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt für bezahlbaren Rechtsbeistand und ist im Normalfall mit einer Deckungssumme von etwa 250000 Euro ausgestattet. Hierbei übernimmt die Versicherung zum Beispiel die anfallenden Kosten für gesetzliche Anwaltsgebühren, Sachverständigenhonorare, Gerichtsverfahren oder Kosten des Gegners, wenn diese vom Versicherten übernommen werden müssen.
Gründe für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gibt es einige. Die Anmietung eines Umzugswagens, der mit einer Selbstbeteiligung bei Unfällen ausgestattet ist, wäre ein mögliches Szenario, bei dem eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil ist. Wenn zum Beispiel beim anstehenden Umzug Hamburg als etwaige neue Heimat angepeilt wird, man beim Ausparken allerdings einen Schaden verursacht, kann diese Versicherung schnell und sicher greifen. Oftmals kalkulieren Mietwagenfirmen die Kosten für Schäden zu hoch und man soll dann die volle Selbstbeteiligung tragen. In diesem Fall hilft diese Versicherung schnell und ohne langwierige finanzielle Schwierigkeiten aus der Falle.
Private Haftpflichtversicherung unbedingtes Muss
Für den Umzug an sich ist die private Haftpflichtversicherung von größter Bedeutung. Denn mit ihr können sogenannte Mietsachen, also dank des Vertrags versichertes Eigentum, ersetzt oder repariert werden. Gerade beim Umzug ist sie sprichwörtlich gesprochen ihr Geld wert. Meist geht es nämlich beim Umzugstermin und dem Verstauen sehr hektisch zu, sodass schnell Kratzer in den getragenen Möbeln und in der Wohnung selbst entstehen können oder ein Spiegel zu Bruch geht. Die Versicherung ersetzt dann schnell und einfach den entstandenen Schaden.
Schwieriger wird es allerdings, wenn Helfer das Eigentum beschädigen. Dann greift die eigene Versicherung nämlich nur in bestimmten Ausnahmesituationen. Zum einen wäre zum Beispiel die grobe Fahrlässigkeit zu nennen, zum anderen die Situation, wenn sogenannte Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind. Laut dem Vorstandsvorsitzen des BdV, Lilo Blunck, greift die private Haftpflichtversicherung in solch einem Fall nur dann, „wenn die Helfer einem anderen als dem Umziehenden Schaden zufügen“. Deshalb sollte man sich genau überlegen, ob man nicht mit einer Möbelspedition den Umzug durchführen lässt. Denn seriöse Umzugsunternehmen führen in ihrem Portfolio immer einen Versicherungsschutz, der vor etwaigen Schäden schützt.










