Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) besteht bereits eine Verbraucherschutzbehörde. Mit dem neuen Gesetz soll das BVL künftig von Internetprovidern nähere Auskünfte über Firmen und Personen verlangen können, die dubiose Angebote im Internet unterhalten. Damit könne bei grenzüberschreitenden Verstößen effektiver gegen unlautere Unternehmen vorgegangen werden.
Mit dem neuen Gesetz soll das BVL zudem die Möglichkeit erhalten, im Interesse des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes stärker in internationalen Netzwerken zu kooperieren. Das BVL wird auch im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie maßgeblich an der Bereitstellung von Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher mitwirken.
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