Die Manipulationen beim Schadstoffausstoß von Dieselfahrzeugen hat zu einer großen Empörung und Verunsicherung bei Fahrzeugbesitzern geführt. So sind inzwischen auch die ersten Klagen von Privatkunden gegen VW eingereicht worden. Viele Kunden, deren VW-Fahrzeug vom Skandal betroffen ist, befürchten, dass ihr Fahrzeug einen höheren Dieselverbrauch haben könnte und möglicherweise eine Nachzahlung bei der Kfz-Steuer zu entrichten ist. Darüberhinaus könnten erhebliche Einbußen beim Wiederverkaufswert die Folge sein.
Laut Meldung einer Medienagentur gehen die Überlegungen des VW-Konzerns in Richtung Rückkauf der vom Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuge. Statt einer Umrüstung der Fahrzeuge soll den Kunden alternativ angeboten werden, den Wagen in Zahlung zu nehmen und ein Neufahrzeug zu kaufen.
Bei den Juristen ist man geteilter Meinung, ob eine Klageeinreichung zum jetzigen Zeitpunkt richtig ist. Da die Höhe des Schadensersatzes u.a. vom Fahrzeugwert abhängig ist, kann sich dieser durch die angekündigte Rückrufaktion durchaus noch bewegen. Wollen die Kfz-Eigentümer den Fahrzeugwert ermitteln, ist es bei den von der Manipulation betroffenen VW-Fahrzeugen fraglich, ob nach der Rückrufaktion und Umrüstung das Fahrzeug alle Werte korrekt einhält und wie sich diese Umrüstung auf den Wert des Wagens auswirkt. Versteht man die schlechteren Abgaswerte als einen Schadensersatz begründenden Mangel, ist offen, ob dieser Mangel mit Hilfe der Rückrufaktion nicht nur beseitigt wird, sondern auch einem Anspruch auf Schadensersatz entgegensteht.
Dem Kraftfahrt-Bundesamt ist die von VW vorgeschlagene freiwillige Reparatur der betroffenen Fahrzeuge nicht genug. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 ist angeordnet worden, die Fahrzeuge zurück zu rufen. Nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes handelt es sich bei der in diesen Fahrzeugen verwendeten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Diese hat VW aus allen Fahrzeugen zu entfernen und für die Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit zu sorgen. Damit die Werkstätten von VW nicht über einen längeren Zeitraum durch die Umrüstungsmaßnahmen für andere Aufträge blockiert sind, erwägt VW einen Rückkauf der manipulierten Fahrzeuge. Bei der Berechnung des Fahrzeugwertes soll dann in besonderer Weise der unkorrekte Schadstoff-Ausstoß bedacht werden. Möglicherweise möchte VW sich dadurch auch eine zu erwartende Klageflut ersparen. Ob diese Rechung aufgeht, hängt nicht zuletzt davon ab, wie großzügig die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes ausfällt.











