Unterlassene Erbausschlagung wegen Pflichtteils

Die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren, rechtfertigt nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs die Anfechtung einer auf dieser Vorstellung beruhenden Annahme der Erbschaft.

Unterlassene Erbausschlagung wegen Pflichtteils

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 5. Juli 2006 – IV ZB 39/05

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