Ersatz der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Bei der Berechung des Ersatzanspruchs für die unfallbedingt erforderlich gewordene Nutzung eines Mietwagens kann im Rahmen des Vorteilsausgleichs für ersparte Eigenaufwendungen ein pauschaler Abzug von 5 % der Mietwagenkosten angemessen sein.

Ersatz der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Der durch einen fremdverschuldeten Unfall geschädigte Kfz-Eigentümer kann bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung (hier: CDW = Collision Damage Waiver – Gebühr) grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war.

Die Gebühr für eine Insassenunfallversicherung PAI (= Personal Accident Insurance) ist nur ersatzfähig, wenn dem Geschädigten vor dem Unfall ein entsprechender Versicherungsschutz zur Verfügung stand.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 30. September 2009 – 14 U 63/09