Das Notariatswesen wies in den badischen und württembergischen Landen bis dato mit dem badische Amtsnotar und der württembergische Bezirksnotar einige Abweichungen gegenüber dem übrigen Bundesgebiet auf. Damit soll 2018 Schluss sein. Der baden-württembergische Landtag beschloss nun eine Notariats- und Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg.

Der flächendeckende Wechsel vom Amtsnotariat hin zum freiberuflichen Notariat soll bis 2018 erfolgt sein. Ab dem 1. Januar 2018 weden in Baden-Württemberg ausschließlich freiberufliche Notare als sogenannte Nurnotare tätig sein. Den noch verbeamteten Notaren steht es frei, ob sie den Schritt in die Selbständigkeit gehen wollten oder nicht.
Hand in Hand mit der Notariatsreform geht auch eine Reform des Grundbuchwesens. Hierfür waren in Württemberg bislang ebenfalls die Notare und in weiten Teilen Badens die Gemeinden zuständig. Die Aufgaben der Grundbuchämter werden zukünftig – wie im übrigen Bundesgebiet – den Amtsgerichten zugewiesen. Bis spätestens 1. Januar 2018 werden dabei sukzessive die landesweit 672 Grundbuchämter auf insgesamt elf Amtsgerichte konzentriert.
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- Landgericht Hamburg: Juliette Kober