Wer ab dem 1. Januar 2011 auf Behindertenparkplätzen parken will, benötigt dazu den sogenannten EU-Parkausweis. Dies dürfte für die meisten Betroffenen unproblematisch sein, denn seit dem 1. Januar 2001 werden nur noch diese EU-einheitlichen Parkausweise für schwerbehinderte Menschen ausgegeben.
Anders sieht dies jedoch für alle diejenigen aus, die ihren Behinderten-Parkausweis vor dem Jahr 2001 erhalten haben, denn diese alten blauen Parkausweise verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. War danach mit einem solchen alten Behindertenparkausweis auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert das Abschleppen seines Fahrzeugs.
Besitzer eines solchen alten Behinderten-Parkausweises sollten sich also rechtzeitig um die Ausstellung der neuen Parkberechtigung bemühen. Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden tauschen den alten blauen Parkausweis gegen den neuen EU-Parkausweis aus.










