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Paintball-Anlage

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1. März 2010 | Jagdrecht und Waffenrecht

Eine Baugenehmigung für eine Paintball- oder Reball-Anlage, die nach den in Deutschland üblicherweise zugrunde gelegten Regelwerken betrieben werden soll und nur für Erwachsene zugänglich ist, darf nach einer aktuellen Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg nicht mit der Begründung versagt werden, mit dem Spielbetrieb werde die Würde des Menschen im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG missachtet.

Eine ausführliche Darstellung dieses Urteil findet sich hier.

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Februar 2010

 

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