Im Dezember 2008 unterzeichneten in Oslo Vertreter aus 94 Staaten die Konvention über Streumunition, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland. Mit dieser Konvention soll eine Waffenart verboten werden, die besonders für die Zivilbevölkerung gefährlich ist. Streumunition ist besonders gefährlich wegen ihrer breiten Flächenwirkung und der hohen Blindgängerrate. Dadurch bringt Streumunition besonders die Zivilbevölkerung in Gefahr – nicht nur während des Einsatzes, sondern noch lange nach dem Ende eines militärischen Konflikts. Mittlerweile haben 98 Staaten das Übereinkommen gezeichnet. Eine Reihe von Ländern, wie etwa die USA, Russland, China, Pakistan, Indien, Israel und Brasilien, sind jedoch noch nicht bereit, dem Abkommen beizutreten.

Deutschland hat als elftes Land das Ratifizierungsverfahren vollständig abgeschlossen und gestern die Ratifizierungsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Die Konvention verbietet Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Lagerung sowie Import und Export sämtlicher Streumunitionstypen. Es gibt keine Übergangsregelung und keine Ausnahmen. Die Vernichtung aller unter das Verbot fallenden Bestände muss innerhalb von acht Jahren erfolgen. Diese Frist kann bis zu maximal acht Jahren verlängert werden. Das Abkommen enthält außerdem wegweisende Bestimmungen zur Opferfürsorge, Räumung von explosiven Streumunitionsrückständen sowie Internationaler Zusammenarbeit und Unterstützung.