Frohe Weihnachten!

Am Adventskranz brennt schon die vierte Kerze und morgen erstrahlt überall der frisch geschmückte Weihnachtsbaum. Damit steht auch wieder der Jahreswechsel vor der Tür. Wieder ist ein Jahr vorüber.
 
Wir, das Team der Rechtslupe, bedanken uns für das uns im vergangenen Jahr entgegengebrachte Vertrauen und Interesse.

Frohe Weihnachten!

Weihnachten
 
 

Lieber guter Weihnachtsmann,
jetzt ist’s so weit, jetzt bist Du dran.
Mein Chef ist nämlich Rechtsanwalt,
der klagt Dich an, der stellt Dich kalt
 
Schon seit vielen hundert Jahren
bist Du nun durch’s Land gefahren,
ohne Nummernschild und Licht
auch TÜV und AU gab es nicht.
 
Der Schlitten eignet sich nur schwer
zur Teilnahme am Luftverkehr.
Es wird vor Gericht zu klären sein:
Besitzt Du ’nen Pilotenschein?
 
Durch den Kamin ins Haus zu kommen
ist rein rechtlich streng genommen
Hausfriedensbruch – Einbruch sogar
Das gibt Gefängnis, das ist klar.
 
Und stiehlst Du nicht bei den Besuchen
von fremden Tellern Obst und Kuchen?
Das wird bestraft, das muss man ahnden,
die Polizei wird nach Dir fahnden.
 
Es ist auch allgemein bekannt:
Du kommst gar nicht aus diesem Land.
Wie man so hört, steht wohl Dein Haus
am Nordpol, also sieht’s so aus
als kämst Du nicht aus der EU;
das kommt zur Klageschrift dazu.
 
Hier kommt das deutsche Recht zum Tragen,
ein jeder Richter wird sich fragen
ob Deine Arbeit rechtens ist,
weil Du ohne Erlaubnis bist.
 
Der Engel, der Dich stets begleitet,
ist minderjährig und bereitet
uns daher wirklich Kopfzerbrechen:
Das Jugendamt will mit Dir sprechen!
 
Jetzt kommen wir zu ernsten Sachen.
Wir finden es gar nicht zum Lachen,
dass Kindern Du mit Schlägen drohst,
darüber ist mein Chef erbost.
 
Nötigung heißt das Vergehen
und wird bestraft, das wirst Du sehen,
mit Freiheitsentzug von ein paar Jahren!
Aus ist’s bald mit Schlittenfahren!
 
Das Handwerk wird Dir bald gelegt,
es sei denn, dieser Brief bewegt
Dich, die Kanzlei reich zu beschenken
dann werden wir es überdenken.

 
In diesem Sinne wünschen wir allen Lesern der Rechtslupe besinnliche Weihnachtstage und einen guten Start in das neue Jahr 2016, in dem auch wir Ihnen wieder ein verlässlicher Begleiter durch die Niederungen des Rechts sein wollen.
 
Wir lesen uns wieder im neuen Jahr!
 

P.S.:

Sie haben noch keinen Weihnachtsbaum? Dann erklären wir Ihnen hier, wo Sie – rechtlich gesehen – überall einen Weihnachtsbaum kaufen können.
 
Und denken Sie daran, Ihre Kerzen nicht unbeaufsichtigt brennen zu lassen. Warum? Nun ja, die versicherungsrechtliche Begründung finden Sie hier.