Wie das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein mitteilt, wird ab dem 1. Dezember 2011 die Elektronische Aufenthaltsüberwachung getestet – und zwar an Mitarbeitern des Justizministeriums.

Bereits im Juli diesen Jahres hat die Landesregierung beschlossen, auch in Schleswig-Holstein zum besseren Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) zuzulassen. Die Geräte werden ab Dezember im Probebetrieb getestet. Mit dem Testbetrieb sollen die technischen und ablauforganisatorischen Einstellungen vor Ort überprüft werden.
Hierzu wird zwei Mitarbeitern des Justizministeriums jeweils ein Ortungsgerät angelegt. Diese Mitarbeiter werden mit Bus, Bahn, PKW und zu Fuß eine festgelegte Strecke zurücklegen, die viele Fallkonstellationen möglicher Schwierigkeiten und auch verschiedene Manipulationsversuche abdeckt. In einem gemeinsamen simulierten Lagezentrum des Justizministeriums und des Innenministeriums werden die eingehenden Daten und die darauf folgenden Meldungen überwacht und ausgewertet.
„Die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, insbesondere mit den in der elektronischen Aufenthaltsüberwachung erfahrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landespolizeiamtes und des Landeskriminalamtes ist vorbildlich. Auf die guten Erfahrungen der Zusammenarbeit im Rahmen des „Kieler Sicherheitskonzepts für Sexualstraftäter“ kann hier zurückgegriffen werden“, sagte Justizminister Emil Schmalfuß. Wann die EAÜ möglichst zeitnah für den Echtbetrieb freigegeben wird, ist abhängig von den gewonnenen Erkenntnissen des Testbetriebes.