Die Zinsen sind so niedrig wie noch nie – das lockt gerade jetzt viele Mieter zum Kauf eines Eigenheims. Mit besonders niedrigen Zinsen und langen Zinsbindungen sehen sie die enorm günstige Gelegenheit zum Erwerb oder zum Bau einer Immobilie. Noch bessere Konditionen für ein Baudarlehen wie zur Zeit sind fast nicht mehr zu bekommen. Aus diesen Gründen wollen sich viele Verbraucher diese Chance nicht entgehen lassen. Eine Folge der niedrigen Zinsen sind daher auch die parallel ansteigenden Tilgungssätze und Sollzinsbindungen bei den Baudarlehen. Denn es ist ja nur verständlich, dass man sich die gerade bestehenden niedrigen Zinsen möglichst auf lange Jahre sichern will und gleichzeitig mit einem höheren Tilgungssatz das Darlehen in einem kürzeren Zeitraum abzahlen möchte.

Allerdings sollte man sich auch in dieser Niedrigzinsphase bewusst sein, dass die Zinsen auch wieder steigen können. Ist das zu dem Zeitpunkt der Fall, wenn die Zinsbindung des Darlehens ausläuft, steht der Darlehensnehmer vor dem Problem, plötzlich enorm höhere Beträge zahlen zu müssen. Daher ist für die Baufinanzierung eine kompetente und erfahrene Finanzierungsberatung unumgänglich.
Genauso wünschen sich viele Eigenheimbesitzer, die in Zeiten hoher Zinsen ihr Haus gebaut oder gekauft haben, von den nun vorhandenen niedrigen Zinsen profitieren zu können. Vor diesem Hintergrund wird dann die Möglichkeit einer Umschuldung in Erwägung gezogen. Die Entscheidung, ob eine Umschuldung sinnvoll ist, bedarf einer gründlichen Abwägung aller Vor- und Nachteile. Hilfestellung kann dabei z.B. das Internet geben. So findet man auf der Internetseite von Baufinanzierungen.com einige Hinweise, auf welche Punkte bei der Entscheidung geachtet werden sollten.
Ist die Zinsbindungsfrist des Baudarlehens ausgelaufen, ist eine Anschlussfinanzierung üblich. Diese muss aber nicht unbedingt bei der gleichen Bank erfolgen. Vielmehr sollte zu diesem Zeitpunkt über eine Umschuldung und gegebenenfalls über den Wechsel der Bank nachgedacht werden.
Ist dagegen die Zinsbindungsfrist noch nicht ausgelaufen, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen sein, wenn der Darlehensnehmer trotzdem durch Umschuldung die niedrigen Zinsen ausnutzen möchte. Dann lohnt sich die Umschuldung nur, wenn die dadurch eingesparte Summe immer noch größer ist als die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung.