Die arbeitsvertragliche Verfallklausel – und der Mindestlohn

Eine Verfallklausel in einem nach dem 31.12.2014 geschlossen Arbeitsvertrag muss den Mindestlohn ausnehmen.

Die arbeitsvertragliche Verfallklausel – und der Mindestlohn

Geschieht dies nicht, obwohl die Geltendmachung des Mindestlohns nach § 3 Satz 1 MiLoG nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann, verstößt diese Ausschlussfristenklausel gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist insgesamt unwirksam1.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. Mai 2022 – 5 AZR 474/21

  1. BAG 18.09.2018 – 9 AZR 162/18, Rn. 35 ff., BAGE 163, 282, seither gefestigte Rspr.[]

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Bezugnahme auf den Tarifvertrag - und die Unterschreitung des Tariflohns