Die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts – und ihre Begründung

Eine nicht ausreichend begründete Beschwerde gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts ist unzulässig.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts – und ihre Begründung

Die Zulässigkeit der Beschwerde gehört zu den Verfahrensfortsetzungsvoraussetzungen einer Rechtsbeschwerde1. Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob das in der Vorinstanz eingelegte Rechtsmittel ordnungsgemäß eingelegt und begründet wurde2. Es kommt nicht darauf an, ob das Landesarbeitsgericht die Beschwerde als zulässig angesehen hat1.

Nach § 87 Abs. 2 Satz 1, § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO verlangt eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung die Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Die Begründung muss sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Beschlusses befassen. Allgemeine, formelhafte Wendungen genügen hierfür nicht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt3.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24. April 2024 – 7 ABR 20/23

  1. BAG 23.02.2021 – 1 ABR 33/19, Rn. 9[][]
  2. BAG 15.11.2022 – 1 ABR 15/21, Rn. 15[]
  3. BAG 23.02.2021 – 1 ABR 33/19, Rn. 11[]