"Klimakleber" – und der polizeiliche Schmerzgriff

Das gerichtliche Verfahren zur polizeilichen Anwendung von Nervendrucktechniken und sog. Schmerzgriffen gegenüber Teilnehmern einer rechtmäßig aufgelösten Versammlung ist durch einen aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg abgeschlossen.

"Klimakleber" – und der polizeiliche Schmerzgriff

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Anwendung dieser Zwangsmittel zwar für grundsätzlich zulässig, im konkreten Einzelfall des Klägers aber für unverhältnismäßig gehalten1. Den hiergegen gerichteten Antrag der Berliner Polizei auf Zulassung der Berufung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgelehnt:

Dabei hat das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich offengelassen, ob der Würdigung des Einzelfalls durch das Verwaltungsgericht zu folgen ist. Denn auf diese Frage kommt es hier nicht an, weil schon die gesetzlichen Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrundes nicht erfüllt waren:

Die Berliner Polizei hat der Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts lediglich eine eigene abweichende Würdigung entgegengehalten hat. Sie hätte jedoch aufzeigen müssen, weshalb das Verwaltungsgericht von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist bzw. weshalb dessen Würdigung willkürlich erscheint oder Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze missachtet.

Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2026 – 6 N 63/25

  1. VG Berlin, Urteil vom 20.03.2025 – 1 K 281/23[]

Bildnachweis: