Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Berufungsbegründung per beA – und die Kontrolle der ordnungsgemäßen Übermittlung

Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert auch die Prüfung anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO auf die Datei mit dem Schriftsatz bezieht, dessen Übermittlung erfolgen

Lesen
Finanzgericht und Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Berufungsbegründung vor dem Landesarbeitsgericht

Die Berufungsbegründung muss auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will. Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden. Doch reicht es für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen

Lesen
Oberlandesgericht München

Gerichtliche Entscheidung im noch ausgesetzten Verfahren

Gerichtliche Entscheidungen, die während einer Aussetzung der Verhandlung nach § 149 ZPO ergehen, sind nicht nichtig, sondern können mit den gegebenen Rechtsmitteln angefochten werden. Mit Beendigung der Aussetzung durch Erledigung des Strafverfahrens beginnt grundsätzlich die volle gesetzliche Frist zur Begründung eines Rechtsmittels von neuem zu laufen. Verwirft das Rechtsmittelgericht bereits vor

Lesen
Unterschrift

Berufungsbegründung – mit der Unterschrift vom falschen Rechtsanwalt

Wird ein bestimmender, grundsätzlich von einem zur Vertretung berechtigten Rechtsanwalt eigenhändig zu unterzeichnender Schriftsatz hier Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 ZPO) von dem den Schriftsatz verfassenden Rechtsanwalt nicht unterzeichnet; und vom unterzeichnenden Rechtsanwalt nicht verantwortet, fehlt es an einer wirksamen Unterschrift. In dem hier vom Bundesgerichtshof

Lesen
Oberlandesgericht Köln

Das gestörte beA – und die Ersatzeinreichung

Ist es dem Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes möglich, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darzulegen und glaubhaft zu machen, hat dies mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen; in diesem Fall genügt es nicht, wenn der Rechtsanwalt die Voraussetzungen für eine Ersatzeinreichung nachträglich darlegt und

Lesen
Bundesarbeitsgericht

Die unzureichende Berufungsbegründung

 Nach § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergeben. Erforderlich ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus

Lesen
Oberlandesgericht München

Berufungsbegründung – und ihre Übermittlung per beA

Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO auf die Datei mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht. In dem hier entschiedenen Fall ist ist am letzten

Lesen

Berufungsbegründung – und der Beginn der Frist

Nach Zustellung des Beschlusses über die Zulassung der Berufung ist die Berufung innerhalb eines Monats in einem gesonderten Schriftsatz zu begründen; der Antrag auf Zulassung der Berufung kann die Berufungsbegründungsfrist (§ 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO) nicht wahren. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in Bezug auf § 124a

Lesen

Die nicht hinreichende Berufungsbegründung – und das rechtliche Gehör des Berufungsbeklagten

Eine Berufungsbegründung muss geeignet sein, die erstinstanzliche Entscheidung im Umfang der Anfechtung in Frage zu stellen. Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand hat sie sich daher grundsätzlich auf alle Teile des Urteils zu erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil

Lesen

Berufungsbegründung in „Dieselfällen“

Mit den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung in einem sogenannten Dieselfall hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem zugrunde liegenden Fall nimmt der Käufer die Fahrzeug- und Motorenherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Zusammenhang mit der Abgasrückführung in Anspruch. Er erwarb im Oktober 2012 von einem

Lesen
Bundesarbeitsgericht

Berufungsbegründung vor Zustellung des vollständigen Urteils

Auch eine Berufungs(begründungs)schrift, die bereits vor Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils des Arbeitsgerichts eingelegt und begründet wurde, kann den gesetzlichen Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO entsprechen. Die Zulässigkeit der Berufung ist Prozessvoraussetzung für das gesamte weitere Verfahren nach der Berufungseinlegung und deshalb

Lesen
Schreibmaschine

Anforderungen an eine Berufungsbegründung

Mit den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben; nach § 520

Lesen
Schreibmaschine

Der hinreichende Inhalt einer Berufungsbegründung

Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO hat die Berufungsbegründung die Bezeichnung der Umstände zu enthalten, aus denen sich nach Ansicht des Rechtsmittelführers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Da die Berufungsbegründung erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger

Lesen
Oberlandesgericht Düsseldorf, Treppenhalle (um 1910)

Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes – und die unzulässige Rechtsbeschwerde

Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat der Kläger gegen das

Lesen
OLG Hamm

Berufungsbegründung in Dieselskandal-Fällen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung in den Fällen einer erstinstanzlich abgewiesenen Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung zu befassen: Die Autokäuferin begehrt von dem beklagten Fahrzeughersteller Schadensersatz wegen eines von ihr im Oktober 2014 als Neufahrzeug von der T. GmbH erworbenen

Lesen
Zentraljustizgebäude Bamberg

Die nur teilweise berücksichtigte Berufungsbegründung

Mit dem Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen einer unterbliebenen Berücksichtigung von in der Berufungsbegründung gehaltenem Vortrag hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem lag ein Fall um Schadensersatz im Zusammenhang mit dem „Dieselskandal“ zugrunde: der Kläger nimmt den beklagten Fahrzeughersteller wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die zu erhöhten Schadstoffemissionen

Lesen
Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Die unzureichende Berufungsbegründung

Nach § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergeben. Erforderlich ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus

Lesen
Unterschrift

Die nicht unterschriebene Berufungsbegründung

Ein Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten steht einer Wiedereinsetzung ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung (hier: Kontrolle der Unterzeichnung ausgehender Schriftsätze vor deren Absendung) Vorsorge dafür getroffen wurde, dass bei normalem Verlauf der Dinge die Frist – trotz des Versehens des Rechtsanwalts – mit Sicherheit

Lesen
Schreibmaschine

Anschlussberufung – und ihre Begründung

Soweit der Anschlussberufungskläger eine von dem Ersturteil ausgehende Beschwer bekämpft, sind nach § 524 Abs. 3 in Verbindung mit § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 4 ZPO an die Begründung der Anschlussberufung die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die Begründung der Berufung. Danach muss die Anschlussberufungsbegründung

Lesen
Unterschrift

Die „p.a.“ („pro absente“) unterzeichnete Berufungserwiderung

Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen. Damit genügte in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall der Anschlussberufungsschriftsatz („Berufungserwiderung und Anschlussberufung“) den Anforderungen nach § 130 Nr. 6, § 520 Abs. 5 ZPO: Der

Lesen
E-Mail

Fristwahrung per eMail?

In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass eine im Original unterzeichnete Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift, die eingescannt und im Anhang einer elektronischen Nachricht als PDF-Datei übermittelt wird, in schriftlicher Form erst bei Gericht eingereicht ist, sobald dem Gericht ein Ausdruck der den vollständigen Schriftsatz enthaltenden PDF-Datei vorliegt. Denn erst der

Lesen
Kalender

Der erste Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist – und das Vertrauen des Anwalts

Ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund vorträgt. Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde. Im hier entschiedenen Fall

Lesen
Schreibmaschine

Überzogene Anforderungen an die Berufungsbegründung

Welche inhaltlichen Anforderungen sind an eine Berufungsbegründung zu stellen? Hiermit musste sich jetzt der Bundesgerichtshof befassen: Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Zur

Lesen
Schreibtisch

Die Berufungsbegründung aus Textbausteinen

Die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung sind nicht erfüllt, wenn sie aus einem allgemeinen Rechtsgutachten ohne Bezug zum konkreten Einzelfall besteht und größtenteils aus Textbausteinen zusammengesetzt ist. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall die Berufung als unzulässig verworfen, nachdem es bereits mit Beschluss vom

Lesen

Berufungsbegründung – und die Bezugnahme auf ein anderes Urteil

Die Berufungsbegründung muss nach § 64 Abs. 6 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung des angefochtenen Urteils und deren Entscheidungserheblichkeit ergibt. Sie soll die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter überprüfen und den Rechtsstreit für die Berufungsinstanz durch eine Zusammenfassung und Beschränkung des

Lesen
Bücherschrank

Die nicht vollständige Berufungsbegründung

Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt, enthalten. Die Zulässigkeit der Berufung ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu überprüfen, denn ein gültiges und rechtswirksames Verfahren vor

Lesen
OLG Koblenz

Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung

Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung hat jetzt nochmals der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt; nach § 520

Lesen
Buchregal

Überspannte Anforderungen an die Berufungsbegründung

Die Verwerfung einer Berufung als unzulässig verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art.2 Abs.1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), wenn das Berufungsgericht die in § 520 Abs.3 Satz2 Nr.2 und 3 ZPO beschriebenen Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung überspannt und hierdurch dem Kläger den

Lesen

Übermittlung eines elektronischen Dokuments zwischen beBPo und EGVP – ohne qualifizierte elektronische Signatur

Für die formwirksame Übermittlung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 3 Alt. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 3 VwGO bedarf es keiner qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person. Nach § 55a VwGO kann eine Berufungsbegründung als elektronisches Dokument eingereicht werden. Hierzu muss das elektronische Dokument

Lesen
Geschäftspost,eMail

Berufungsbegründung – und die Container-Signatur

Die Rechtsfrage der Zulässigkeit der Verwendung einer sogenannten Container-Signatur im Zeitraum nach dem 1. Januar 2018 (§ 130a ZPO, § 4 ERVV) ist mittlerweile höchstrichterlich geklärt. Wird die Berufung hiernach als unzulässig verworfen, verletzt dies die Rechtsmittelführer auch nicht in deren Ansprüchen auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1

Lesen

Berufungsbegründung in Arbeitsgerichtsverfahren

Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergibt. Erforderlich ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben

Lesen

Berufungsbegründung – und die eingescannte Unterschrift

Beim Gericht im Original eingereichte, aber lediglich mit einer eingescannten Unterschrift versehene Schriftsätze zur Berufungsbegründung genügen den Formanforderungen nicht. Als bestimmender Schriftsatz muss die Berufungsbegründung gemäß § 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6, § 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich durch einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten unterzeichnet sein. Die lediglich

Lesen
Schreibmaschine

Der erstinstanzliche Parteivortrag im Berufungsverfahren

Mit einem zulässigen Rechtsmittel ist der gesamte aus den Akten ersichtliche Prozessstoff des ersten Rechtszugs in die Berufungsinstanz gelangt; daher ist nur bei unzweideutigem Verhalten oder sonst eindeutigen Anhaltspunkten die Annahme gerechtfertigt, eine Partei verfolge bereits gehaltenen Vortrag nicht weiter. Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gelangt mit

Lesen
Oberlandesgericht München

Die nicht unterschriebene Berufungsbegründung – und die Wiedereinsetzung

Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist die versäumte Prozesshandlung in der für sie vorgeschriebenen Form nachzuholen. Hat es der Rechtsmittelführer versäumt, eine unterschriebene und damit wirksame Rechtsmittelbegründung einzureichen, hat er somit bis zum Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist einen unterschriebenen Begründungsschriftsatz nachzureichen. Die Rechtsprechung zur ausnahmsweisen Wirksamkeit nicht unterzeichneter Rechtsmittelbegründungsschriften

Lesen

Antragsänderung in der Berufungsinstanz – und die Zulässigkeit der Berufung

Eine Berufung kann durch Antragsumstellung unzulässig werden. Die Zulässigkeit der Berufung ist eine vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsvoraussetzung. Fehlt sie, ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung. Das Rechtsmittel der Berufung setzt voraus, dass der

Lesen
Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Berufungsbegründung im Arbeitsgerichtsverfahren

Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergibt. Erforderlich ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben

Lesen

Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift

Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen. Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss

Lesen
Bücherschrank

Anforderungen an eine Berufungsbegründung

Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft

Lesen