§ 2 Satz 1 VBVG lässt nicht erkennen, welche inhaltlichen Anforderungen an die fristgemäße Geltendmachung der Vergütung zu stellen sind.

Der Vergütungsantrag muss aber jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen1.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6. Juli 2016 – XII ZB 493/14
- vgl. BGH Beschluss vom 24.10.2012 – IV ZB 13/12 FamRZ 2013, 295 Rn. 9 mwN zum Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers[↩]