Seit ein paar Jahren ist es in Deutschland Pflicht, Mitglied entweder einer privaten Krankenversicherung oder einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein. Die Krankenversicherung tritt ein, um Kosten einer Behandlung bei Erkrankungen oder bei Unfällen zu übernehmen. Von der Krankenversicherung können in einigen Ländern nicht nur finanzielle Leistungen sondern auch Sachleistungen übernommen werden. Inwieweit die Folgekosten eines Unfalls von der Krankenkasse getragen werden, hängt u.a. davon ab, ob eine vorrangig leistungspflichtige Unfallversicherung besteht. Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Formen der Krankenversicherung: die Private Krankenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung.
In der privaten Krankenkasse können sich Selbständige und Freiberufler versichern; sie steht aber auch Arbeitnehmern offen, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gemäß § 6 Abs. 3 a SGB V für das Jahr 2012 beträgt 50.850,00 Euro.
Die Auswahl der privaten Krankenversicherungsunternehmen ist enorm groß. Jeder, der sich für die private Krankenversicherung entschieden hat, kann aus einer Vielzahl von Angeboten auswählen. Dabei sind die Leistungen der Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich. In jedem Fall sollte man bei der Wahl besonders auf seine ganz individuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse achten. Auch bei der Beitragshöhe gibt es gravierende Unterschiede. Hilfe bei der Krankenkassenwahl bietet ein Private Krankenversicherung Vergleich im Internet. Hier findet jeder schnell und günstig die auf ihn persönlich abgestimmte Versicherung zu möglichst geringen Beiträgen. Eine private Krankenversicherung, die alle Eventualitäten auf höchstem Niveau abdeckt, macht den Versicherten im Krankheitsfall zu einem Patienten der 1. Klasse. Aber genauso gibt es die Möglichkeit der privaten Absicherung auf dem Leistungsniveau einer gesetzlichen Krankenkasse als Basistarif oder Standardtarif.
Ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich zusätzlich privat versichern und damit Teilbereiche abdecken, die in der gesetzlichen Krankenkasse nicht als Leistung enthalten sind. So ist es z.B. durchaus sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Ständig werden die Eigenleistungsanteile für Zahnersatz und Zahnarztbehandlungen weiter heraufgesetzt. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können diese Kosten minimiert werden. Ist Ihnen bei einem Krankenhausaufenthalt die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder eine Chefarzt-Behandlung wichtig, ist die Krankenhauszusatzversicherung eine empfehlenswerte Ergänzung. Als gesetzlich Versicherter ist es möglich den Schutz privat auch noch in anderen Bereichen zu erweitern. Dazu zählen z.B. eine Reisekrankenversicherung, ein Krankenhaus-Tagegeld oder eine Pflegezusatzversicherung.










