Erhöhungen bei Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld

Die Bedarfssätze und die Freibeträge bei Ausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld steigen. Rückwirkend zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. August 2010 bekommen rund 361.000 junge Menschen mehr Berufsausbildungsbeihilfe beziehungsweise Ausbildungsgeld. Diese Leistungen erhalten Auszubildende, bei denen der eigene Lohn oder das Einkommen der Eltern nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Erhöhungen bei Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld

Die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt bei beruflicher Ausbildung und bei Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen steigen um 2%. Die Freibeträge bei der Anrechnung von Ausbildungsvergütung oder Elterneinkommen steigen um 3%. Zusätzlich werden die staatlich geförderten Beiträge zur Riester-Rente vom anzurechnenden Einkommen freigestellt.

Die Anhebung der Leistungen folgt der Anhebung des BAföG, also der Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.