Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) förderungsfähig ist, sind von bestimmten existenzsichernden Sozialleistungen ausgeschlossen. So hat das Bundesverfassungsgericht jetzt eine Richtervorlage des Sozialgerichts Mainz zurückgewiesen, das diese Regelung mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unvereinbar hielt. Das vorlegende Gericht hatte nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht
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