Gestern beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des im September 2009 unterzeichneten Abkommens zum Austausch von Steuerinformationen mit dem Fürstentum Liechtenstein.

Das Abkommen sieht einen Informationsaustausch auf Ersuchen gemäß dem OECD-Standard vor. Dieser von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelte Standard für Transparenz und effektiven Informationsaustausch ist der weltweit anerkannte Standard für den Informationsaustausch in Steuersachen. Von dem Informationsaustausch nach dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Lichtenstein geschlossenen Abkommen betroffen sind alle Informationen, die voraussichtlich erheblich für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens im ersuchenden Staat sind. Keine Voraussetzung für die Auskunft ist, dass der Verdacht auf eine Steuerstraftat vorliegt.
Steuerlich relevante Auskünfte werden nach dem Abkommen damit nicht nur im Rahmen von Strafverfahren, etwa wegen Steuerhinterziehung, erteilt, sondern auch im Rahmen der (normalen) Steuerveranlagung.
Mit dem jetzt von der Bundesregierung in den Gesetzgebungsgang eingebrachten Entwurf des Vertragsgesetzes soll das Abkommen nun in nationales Recht umgesetzt werden.
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