Erstmalige Feststellung des Einlagenkontos

Einlagen, die eine Trägerkörperschaft ihrem Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit unter Geltung des Anrechnungsverfahrens zum Ausgleich von Verlusten zugeführt hat, erhöhen nicht den Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos.

Erstmalige Feststellung des Einlagenkontos

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. August 2007 – I R 78/06