Grobes Verschulden – und der Buchungsfehler des Steuerberaters

Ein Steuerpflichtiger muss sich einen von der (ehemaligen) Steuerberatungsgesellschaft verursachten Buchungsfehler nicht regelmäßig als grobes Verschulden zurechnen lassen.

Grobes Verschulden – und der Buchungsfehler des Steuerberaters

Dass der Fehler letztlich bei einer Überprüfung der Buchführung festgestellt worden ist, indiziert nicht, dass eine Überprüfung der Buchführung (sofort) zwingend veranlasst war.

Kann der Steuerpflichtige schlüssig darlegen, warum er eine auffällige Umsatzsteigerung (zunächst) für plausibel gehalten und weshalb er die (eigenhändige) Überprüfung der vom Steuerberater erstellten Buchführung zunächst nicht für erforderlich erachtet hat, kann ein grobes Verschulden nur begründet werden, wenn eindeutig eine Pflicht zur Überprüfung des Steuerberaters bejaht werden könnte. 

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 15. Juli 2025 – VIII B 42/24

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