Der unerreichbare Auslandszeuge

Behauptet derjenige Beteiligte, der nach Auffassung des Gerichts einen im Ausland ansässigen Zeugen zu stellen hat, dessen Unerreichbarkeit, hat das Gericht den daran von der Gegenseite geäußerten substantiierten Zweifeln nachzugehen.

Geschieht dies nicht, liegt hierin ein Verfahrensmangel der unberechtigten Ablehnung

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Bundesfinanzhof

Der zweite Terminverlegungsantrag

Auch bei wiederholten Anträgen auf Terminverlegung aus gesundheitlichen Gründen kann die Ankündigung des Gerichts, bei weiteren Anträgen im Rahmen der Glaubhaftmachung nur noch eine amtsärztliche Begutachtung zu akzeptieren, unverhältnismäßig sein, wenn der weitere Terminverlegungsantrag auf eine neue unvorhersehbare Erkrankung (hier:

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Bundesfinanzhof

Revisionszulassung wegen Divergenz

Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert unter anderem, dass das Finanzgericht seinem Urteil einen entscheidungserheblichen (tragenden) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt.

Im Einzelnen sind für die

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Müllcontainer

Umsatzsteuer für die Abfallentsorgung

Übernimmt ein Unternehmer gefährlichen Abfall zum ausschließlichen Zweck der gesetzlich angeordneten Entsorgung nach einem in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Verwertungsverfahren zur Rückgewinnung/Regenerierung von Abfällen, liegt lediglich eine vom Unternehmer erbrachte Entsorgungsdienstleistung vor. Die Annahme eines tauschähnlichen Umsatzes kommt mangels

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Reisebus

"Kaffeefahrten" – und die Margenbesteuerung

Der Bundesfinanzhof hat an Vorabentscheidungsersuchen zur Margenbesteuerung von „Kaffeefahrten“ an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über

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Bundesfinanzhof (BFH)

Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids – im Revisionsverfahren

Sind die angegriffenen Steuerbescheide Gegenstand eines anhängigen Revisionsverfahrens, erfolgt die Beurteilung, ob ernstliche Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen, nach revisionsrechtlichen Grundsätzen. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Steuerbescheide bestehen nicht (mehr), wenn der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren des Steuerpflichtigen eine

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