Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem Finanzgericht nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht erfordert unter anderem Angaben dazu, welche Tatsachen das Finanzgericht mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und
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