Fernseher

Die Sendelizenz – und ihre Bilanzierungsfähigkeit

Eine „Sendelizenz“ nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg kein aktivierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut. Die medienrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung eines privaten Veranstalters von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen schließen eine für die Wirtschaftsgutseigenschaft ausreichende wirtschaftliche Übertragbarkeit der „Sendelizenz“ aus. Es mangelt insoweit bereits an einer ausreichenden wirtschaftlichen Übertragbarkeit der „Sendelizenz“, so dass für den Bundesfinanzhof

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Kernkraftwerk

Die zu Unrecht entrichtete Kernbrennstoffsteuer – und keine Verzinsung

Es ist auch infolge der Nichtigerklärung des Kernbrennstoffsteuergesetzes durch das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht geboten, eine entrichtete und in der Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückerstattete Kernbrennstoffsteuer ab dem Zeitpunkt der Steuererstattung zu verzinsen. Mit dieser Begründung wies jetzt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer Kernkraftwerksbetreiberin zurück. Diese gab entsprechend den Vorgaben

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Reihenhaus

Erbschaftsteuer für das noch nicht bezogene Familienheim

Führt der Erwerber Räumungs- und Renovierungsarbeiten vor dem Bezug eines erworbenen Familienheims durch, muss er diese zeitlich so fördern, wie es seinen persönlichen Möglichkeiten entspricht. Was dem Erwerber diesbezüglich zumutbar ist, haben die Finanzbehörde bzw. das Finanzgericht im Rahmen einer Würdigung des Einzelfalls zu entscheiden. Für die Ermittlung des für

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Tennisschläger

Tennisunterricht – und die Umsatzsteuer

Es ist für den Bundesfinanzhof nicht klärungsbedürftig, dass § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG bei richtlinienkonformer Auslegung keinen zu Freizeitzwecken erteilten Tennisunterricht erfasst. Wird die Beschwerde mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet, hat der Beschwerdeführer zur Erfüllung der Darlegungsanforderungen eine hinreichend bestimmte, für die Entscheidung des

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Acker

Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein Umlegungsverfahren

Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird. Werden Grundstücke des Privat- und des Betriebsvermögens in das Umlegungsverfahren eingeworfen, sind die zugeteilten Surrogationsgrundstücke, wenn diese den

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Finanzgericht Münster

Der Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan

Ein Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan führt nur dann zu einem Verfahrensfehler, wenn er sich zugleich als Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellt. Dies ist allein bei willkürlichen Verstößen gegen diese Verfahrensvorschriften der Fall. Von Willkür kann nur dann die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge?

Bei summarischer Prüfung bestehen für den Bundesfinanzhof ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind. Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz, Effizienz, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen dagegen für den Bundesfinanzhof keine weitergehenden Zweifel an der gesetzlichen Höhe der Säumniszuschläge. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist bei

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Bundesfinanzhof

Freiberufliche Kleinstbetriebe – und die Anordnung einer Anschlussprüfung

Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass die Finanzbehörden auch bei Mittelbetrieben, Kleinbetrieben und Kleinstbetrieben weder durch die Abgabenordnung noch durch die Betriebsprüfungsordnung (Steuer) an einen bestimmten Prüfungsturnus gebunden sind und daher auch solche Betriebe einer Anschlussprüfung unterwerfen können. Zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage bedarf es

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Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Datenschutz – und der Rechtsweg für Schadenersatzansprüche gegen das Finanzamt

Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall macht der Kläger mit seiner Klage beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg unter Berufung auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verschiedene datenschutzrechtliche Ansprüche gegen das Finanzamt geltend, darunter einen Schadenersatzanspruch nach

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gegenvorstellung – gegen die abgelehnte Tatbestandsberichtigung

Selbst wenn man davon ausgeht, dass eine Gegenvorstellung statthaft sein kann, wäre sie allenfalls dann zulässig, wenn substantiiert dargelegt wird, dass die angegriffene Entscheidung auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt. Gegen einen Beschluss, mit dem eine Tatbestandsberichtigung abgelehnt wird, ist

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Bundesverfassungsgericht

EU-Recht – und die Verfassungsbeschwerde

Bei der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichter Regelungen sind grundsätzlich nicht die deutschen Grundrechte, sondern die Unionsgrundrechte maßgeblich. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Kontrolle der Entscheidung eines Fachgerichts daraufhin, ob es bei der ihm obliegenden Anwendung des Unionsrechts den hierbei zu beachtenden Anforderungen der Grundrechtecharta Genüge getan hat. Das Bundesverfassungsgericht gewährleistet

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Bundesfinanzhof (BFH)

Berufsverschwiegenheit – und die formellen Buchführungsmängel eines Rechtsanwalts

Ob das umfangreiche Schwärzen von Kontoauszügen durch einen Rechtsanwalt zur Vermeidung der Offenlegung von Mandatsverhältnissen vom Finanzamt als Umstand herangezogen werden darf, um formelle Buchführungsmängel als Grundlage einer Schätzungsbefugnis zu begründen, betrifft keine Rechtsfrage, die abstrakt beantwortet werden kann, sondern eine Frage des Einzelfalls. Mit dieser Begründung wies jetzt der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Fehlende Urteilsgründe

Der Verfahrensmangel, dass das Urteil des Finanzgerichts nicht mit Gründen versehen ist, liegt nur vor, wenn die Urteilsgründe ganz oder zum Teil fehlen und sie dem Prozessbeteiligten keine Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht.  Dies erfordert nicht, dass jedes Vorbringen der Beteiligten im

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Gerichtsgebäude Neustadt an der Weinstrasse

Finanzgerichtsverfahren – und die Anforderung der den Streitfall betreffenden Steuerakten

Ist ein Auskunftsanspruch streitig, gehört zu den den Streitfall betreffenden Akten derjenige Verwaltungsvorgang, der die behördliche Bearbeitung des Auskunftsanspruchs betrifft. Die fehlende Anforderung der den Streitfall betreffenden Akten des Finanzamtes durch das Finanzgericht widerspricht der Grundordnung des Verfahrens. Der Kläger hat diesen Verfahrensfehler in einer den Anforderungen des § 116

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Akido

Judounterricht – und die Umsatzsteuer

Judounterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL. Derartige an einer Sportschule erbrachten Unterrichtsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Derartige Unterrichtsleistungen sind nicht nach nationalen Vorschriften umsatzsteuerbefreit.  Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a oder b UStG sind nicht

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Lohnsteuer – und der Erlass eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens

Wird das Insolvenzverfahren nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans aufgehoben, kann das Finanzamt Lohnsteuer, die es nicht zur Insolvenztabelle angemeldet hat, als Nachzügler im Wege eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids innerhalb der Frist des § 259b InsO festsetzen. Dem Finanzamt ist kein Verschulden an der Nichtanmeldung von Steuer- und Haftungsansprüchen zur Insolvenztabelle anzulasten,

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Kalender

Die versäumte Revisionsbegründungsfrist

Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden. Ist die Revision nicht in der gesetzlichen Form und Frist begründet worden, ist sie nach § 124 Abs. 1 FGO unzulässig. Nach § 120 Abs. 2 Satz 1

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Dorfstraße

Erbschaftsteuerbefreiung fürs Familienheim

Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie dem Erwerber eine selbständige Haushaltsführung in dem erworbenen Familienheim unmöglich

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Kloster Gelati (Georgien)

Die nichtexistente ausländische Betriebsstätte

Hat der Steuerpflichtige steuerfreie ausländische Betriebsstätteneinkünfte erklärt und sich während der Außenprüfung weiterhin auf die Existenz einer ausländischen Betriebsstätte berufen, steht der Festsetzung eines Zuschlags nach § 162 Abs. 4 AO aufgrund Unterlassens der Vorlage der angeforderten Verrechnungspreisdokumentation nicht entgegen, dass die Außenprüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, die Existenz

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Friedhof

Der schwarze Anzug des Trauerredners

Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich nicht abziehbar. Sie sind nur dann als Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen, wenn es sich um „typische Berufskleidung“ nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr.

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Kurpark Bad Neuenahr

Kureinrichtungen – und der Vorsteuerabzug

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union zwei Rechtsfragen zum Vorsteuerabzug von Kureinrichtungen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Übt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine Gemeinde, die aufgrund einer kommunalen Satzung von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten (Kurgäste), für die Bereitstellung von Kureinrichtungen (z.B. Kurpark, Kurhaus, Wege) eine

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Erbschaftsteuer – und der gesellschaftsvertraglich festgelegte Abfindungsanspruch des Erben

Ergibt sich die Höhe eines Abfindungsanspruchs aus einer Satzungsregelung einer GmbH, ist diese korporationsrechtliche Bestimmung nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Subjektive Vorstellungen der beim Erstellen der betreffenden Klausel beteiligten Personen sind unbeachtlich. Welchen Sinngehalt die Gesellschafter seinerzeit der streitigen Formulierung beilegen wollten, ist aus Rechtsgründen unerheblich. Die

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Notar

Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung – durch nachträgliche notarielle Vertragsergänzung?

Für den Bundesfinanzhof ist nicht klärungsbedürftig, dass § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG, der den Verzicht auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG bei Lieferungen von Grundstücken außerhalb von Zwangsversteigerungsverfahren, jedoch nicht dessen Widerruf regelt, einer nachträglichen formwirksamen Optionsausübung auch dann entgegensteht, wenn sie zwischen

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der tageweise beim Europarat beschäftigte Konferenzdolmetscher – und die deutsche Einkommensteuer

Eine Vergütung, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, ist nicht nach dem Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates vom 02.09.1949 steuerbefreit. Einer Verfügung des Generalsekretärs des Europarates, die hinsichtlich einer solchen Vergütung Steuerfreiheit gewährt, kommt keine Bindungswirkung zulasten des nationalen

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Bundestag

Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen – und die Vermögenszuwächse im Gewerbebetrieb

Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ist Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren. Der Beschluss „Rückwirkung im Steuerrecht III“ des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2010 ist nicht nur auf Arbeitnehmerabfindungen zugeschnitten. Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts „Rückwirkung im Steuerrecht I“ vom 07.07.2010 und „Rückwirkung im Steuerrecht II“ vom 07.07.2010 sind

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Bundesfinanzhof (BFH)

Finanzgerichtsverfahren – und die schlüssige Rüge einer Divergenz

Für die schlüssige Rüge einer Divergenz sind gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO die angeblichen Divergenzentscheidungen genau -mit Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle- zu bezeichnen sowie tragende, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits gegenüberzustellen, um die Abweichung deutlich zu

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Kalender

Das Fristversäumnis einer Behörde – und die Wiedereinsetzung

Für die Beurteilung, ob eine Behörde eine gesetzliche Frist schuldhaft versäumt hat, gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat. Danach ist auch eine Behörde zu einer wirksamen Postausgangskontrolle verpflichtet. Das Datum eines von der Poststelle der Behörde mittels

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Museum

Umsatzsteuerbefreiung für Museumsführer

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr.20 Buchst. a UStG für die Leistungen eines Museums oder einer gleichartigen Einrichtung umfasst sachlich nicht nur die Einräumung von Eintrittsberechtigungen in das Museum, sondern z.B. auch andere typische Museumsleistungen mit Kulturbezug. Das Museum, mit dem die gleichartige Einrichtung ihre Museumsleistung erbringt, kann auch das

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Datsche in Altenbrak

Der gemeine Wert von Grundbesitz – und die Nachweislast

Macht der Steuerpflichtige geltend, der gemeine Wert von Grundvermögen sei niedriger als der typisierte Wert, obliegt es ihm nach § 198 BewG, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das Finanzgericht ist nicht verpflichtet, ein Sachverständigengutachten zur Bestimmung des Grundbesitzwerts einzuholen. Nach § 12 Abs. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes i.V.m. §

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Hörsaal

Forschungspreisgelder – als Arbeitslohn eines Hochschulprofessors

Ein Forschungspreisgeld, das ein Hochschulprofessor für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erhält, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall veröffentlichte der Hochschullehrer im Rahmen eines Habilitationsvorhabens in den Jahren 2006 bis 2016 insgesamt acht Publikationen zu seinem Forschungsfeld. Aufgrund dieser Arbeiten und einer Probevorlesung erkannte

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Tradilng

Steuern sparen beim Aktienhandel mit einer Trading GmbH

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase werfen herkömmliche Spar- und Anlageformen keine Rendite mehr ab. Deshalb wenden sich immer mehr Deutsche zwecks Vermögensaufbau oder Altersversorgung dem Trading zu. Sie investieren in Wertpapiere, Derivate, Devisen oder möchten mit Optionen erfolgreich handeln. Ab gewissen Beträgen werden dabei hohe steuerliche Abgaben fällig. Zudem können aufgrund

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die unentgeltliche Anteilsübertragung auf einen beschränkt Steuerpflichtigen – und das nationale Besteuerungsrecht

§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass durch die unentgeltliche Anteilsübertragung auf den beschränkt Steuerpflichtigen das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte

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