Umsatzsteuerbefreiung bei der Übertragung von Versicherungsverträgen

Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob die entgeltliche Übertragung von Lebensrückversicherungsverträgen von einer Versicherung auf eine andere ein nach den Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG von der Umsatzsteuer befreiter Versicherungsumsatz ist.

Umsatzsteuerbefreiung bei der Übertragung von Versicherungsverträgen

Nach deutschem Recht sind gemäß § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG (nur) Leistungen auf Grund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungsteuergesetzes umsatzsteuerfrei. Die Übertragung eines Lebensrückversicherungsvertrages auf eine andere Versicherung fällt aber nicht unter das Versicherungsteuergesetz. Für den BFH stellt sich die Frage, ob der gemeinschaftsrechtliche Begriff des “Versicherungsumsatzes” oder “Rückversicherungsumsatzes” (Art. 9 Abs. 2 Buchst. e fünfter Gedankenstrich, Art. 13 Teil B Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG) auch die entgeltliche Übertragung von Versicherungsverträgen umfasst und deshalb die Steuerbefreiung nach den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu gewähren ist.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 16. April 2008 – XI R 54/06

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