Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter

Wählt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Werkvertrages, wird die Werklieferung –wenn keine Teilleistungen i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG gesondert vereinbart worden sind– erst mit der Leistungserbringung nach Verfahrenseröffnung ausgeführt. Bei der hierauf entfallenden Umsatzsteuer handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits vor Verfahrenseröffnung vereinnahmt wurde.

Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. April 2009 – V R 1/06

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