Die Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragten unter gleichzeitigem Einsatz auf einer geringwertigeren Stelle ist rechtswidrig.
In dem hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall war die klagende diplomierte Sozialarbeiterin seit dem Jahr 2006 Tarifbeschäftigte der beklagten Stadt. Im Januar 2012 wurde sie bei
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