Voraussetzung für die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber ist ein schriftlicher Antrag des Arbeitgebers. Eine eigenhändige Unterschrift unter die entsprechende Antragsurkunde ist dabei erforderlich.
Für die Erfüllung des Schriftformerfordernisses genügt es nicht, dass
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