Bahn

Die verspätete Bereitstellung von Bahntrassen

Kann ein Eisenbahnverkehrsunternehmen infolge schuldhaft verspäteter Bereitstellung von Trassen seine Pünktlichkeitsverpflichtung aus dem Verkehrsvertrag mit seinem Auftraggeber nicht erfüllen und wird deshalb seine Vergütung gemindert, kann es vom Betreiber des Schienennetzes Schadensersatz verlangen. Ordnet der Schienennetzbetreiber die Ursache für die

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Lärmschutzwand an der Bahntrasse

Dass bei der Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch Schienenverkehrslärm alle in Betracht kommenden Aspekte berücksichtigt werden müssen, ist Allgemeingut und gewinnt erst Aussagekraft durch die Benennung der einzelnen Gesichtspunkte, die in diesem Sinne erheblich sind, und deren Gewichtung.

Welche Gesichtspunkte mit

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Die neue S-Bahn-Trasse in Fürth-Nord

as Bundesverwaltungsgericht hat heute den Eilanträgen der Stadt Fürth, eines Umweltverbandes und mehrerer privater Grundstückseigentümer gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30.01.2014 für den Planfeststellungsabschnitt 16 Fürth-Nord der Ausbaustrecke Nürnberg-Ebensfeld stattgegeben, soweit die S-Bahn zur Erschließung der

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Schall­schutz­wand an der Bahntrasse

Die zur Lärm­vor­sor­ge im Rah­men der Än­de­rung eines Schie­nen­wegs ge­bo­te­ne Er­rich­tung einer ein­sei­ti­gen Schall­schutz­wand ist Be­stand­teil des er­heb­li­chen bau­li­chen Ein­griffs i.S.v § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 der 16. BIm­SchV. Im Falle eines er­heb­li­chen bau­li­chen

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Genehmigung eines Bahnfunkmastes

Bei der Genehmigung eines Bahnfunkmastes, der auf ein unmittelbar angrenzendes Nachbargrundstück optisch bedrängend wirkt, muss ein vorhandener Alternativstandort in die Abwägung einbezogen werden.

In einem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Fall sind die Kläger Eigentümer eines mit einem

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Erschütterungen durch den Bahnverkehr

Bei der Bewertung der Zumutbarkeit der vom Schienenverkehr ausgehenden Erschütterungen ist die Festsetzung einer auf die Beurteilungsschwingstärke nach der DIN 4150 Teil 2 bezogenen Wahrnehmungsschwelle von 25% beim derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis in der Regel nicht zu beanstanden.

Bei

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