Fulda - Behördenhaus Am Hopfengarten 3

Verurteilung zur Eingruppierung

Ein Klageantrag auf eine Verurteilung zur Eingruppierung und zur Zahlung einer unbezifferten Differenzvergütung wäre unzulässig, ist jedoch auslegungsfähig.

Der erste Teil des Antrags (Verurteilung zur Eingruppierung) wäre mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig. Bei der Eingruppierung handelt es sich um einen rein geistigen

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Computerarbeit

An­for­de­run­gen an die Be­stimmt­heit kom­mu­na­ler Ab­ga­ben­be­schei­de

Die An­for­de­run­gen an die Be­stimmt­heit von kom­mu­na­len Ab­ga­ben­be­schei­den rich­ten sich nach Lan­des­recht; so­weit das ein­schlä­gi­ge Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz auf §§ 119, 157 Abs. 1 AO ver­weist, kom­men auch diese Vor­schrif­ten als Lan­des­recht zur An­wen­dung. Bun­des­recht­lich ist des­halb le­dig­lich zu prü­fen, ob die

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