Bezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz-IV“) müssen sich die staatliche Abwrackprämie für Altwagen als Einkommen leistungsmindernd auf ihre Hartz-IV-Leistungen anrechnen lassen, wie jetzt jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eines ALG-II-Empfängers aus Bochum entschieden. Der ALG-II-Empfänger war gegen die
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