Teilwert = Buchwert?

Bei Wirtschaftsgütern, die nicht der Abnutzung unterliegen, besteht die widerlegbare Vermutung, dass sich ihr Teilwert mit den Anschaffungskosten (Buchwert) deckt.

Danach ist die Bewertung einer Beteiligung mit den Anschaffungskosten die Regel und die mit einem davon abweichenden Teilwert die Ausnahme.

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Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen

Die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft führt nicht zur Realisierung eines Gewinns, wenn das Entgelt den Buchwert nicht übersteigt.

Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann Wirtschaftsgüter aus seinem Sonderbetriebsvermögen an die Gesellschaft wie ein fremder

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