Deutschland hat mit der Gesetzesänderung, die gestern in Kraft getreten ist, die Voraussetzungen für die nationale Durchführung der EU-CLP-Verordnung geschaffen. Die Ende 2008 verabschiedete europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen („CLP-Verordnung“
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