Erbschein24 – schnelles Verfahren in Nachlassangelegenheiten

Als Pilotgericht macht das Amtsgericht Landstuhl bei einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren in Nachlasssachen mit.

Erbschein24 – schnelles Verfahren in Nachlassangelegenheiten

So können ab dem 1. Oktober 2011 alle notwendigen Informationen im Internet abgerufen werden. Auf der Homepage des Amtsgerichts Landstuhl kann sich der Antragsteller darüber informieren, welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden. Wenn alle notwendigen Dokumente beschafft sind, kann telefonisch ein Termin mit der zuständigen Rechtspflegerin vereinbart werden. In diesem Termin wird der Erbschein dann in aller Regel sofort ausgehändigt.

Das Amtsgericht Landstuhl ist eines der Pilotgerichte in Rheinland-Pfalz, die das Verfahren vereinfacht und beschleunigt haben, um den Beteiligten so den mehrfachen Gang zum Gericht zu ersparen – im Sinne einer modernen, offenen bürgerfreundlichen und serviceorientierten Justiz.

Denn bei einem Todesfall in der Familie kommen zahlreiche praktische Probleme, die auch noch schnell gelöst werden müssen, auf die Angehörigen zu. Vielfach wird sich über die Formalitäten und Behördengänge, die zu erledigen sind, beklagt.

Wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist, wird in der Regel zum Nachweis des Erbrechts ein Erbschein benötigt. Das Gesetz schreibt vor, dass der Erbschein nur erteilt werden kann, wenn bestimmte Nachweise beigebracht werden. Da den wenigsten Menschen die verfahrensrechtlichen Vorschriften bekannt sind, zog sich bisher die Ausstellung des Erbscheins oft über Wochen hin. Mit dem Erbschein24 soll damit Schluss sein.