Die Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B wird durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt. Mit der Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C (LKW) wird die Fahreignung des Inhabers bestätigt; diese Bestätigung umfasst auch die hierfür vorausgesetzte Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B (PKW). Der Inhaber eines EU-Führerscheins
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