Die Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B wird durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt.
Mit der Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C (LKW) wird die Fahreignung des Inhabers bestätigt; diese Bestätigung umfasst auch die hierfür vorausgesetzte Eignung
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