Orientiert sich eine Satzung zur Kostenerhebung für Feuerwehreinsätze nicht an den tatsächlichen Kosten, ist diese nicht rechtmäßig.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall die Klage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach abgewiesen, die den Kostenersatz für Hilfe
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