Firmenfortführung im Teilbetrieb

Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, haftet für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, § 25 Abs. 1 HGB.

Eine solche Unternehmensfortführung

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Nachfolge im Autohaus

Wer ein Handelsgeschäft erwirbt und unter der bisherigen Firma fortführt, haftet gemä § 25 HGB für die Geschäftverbindlichkeiten des früheren Inhabers.

Diese Haftung aus § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB greift nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein, wenn zwar

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