Die Umschreibung einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis bleibt ohne Rechtswirkung.
Als unbestreitbar ist eine vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Information über den Wohnsitz dann zu werten, wenn sie nach dem Maßstab praktischer Vernunft und den Regeln der Beweiswürdigung als inhaltlich zutreffend zu beurteilen
Artikel lesen






