Verweigerung der Führerscheinanerkennung

Weigert sich ein Mitgliedstaat der Europäischen Union, einen Führerschein auszustellen, so ist das keine Rechtfertigung dafür, dass ein später in einem anderen Mitgliedstaat erworbener Führerschein nicht anerkannt wird. Fehlt es dem Inhaber des Führerscheins aber an dem erforderlichen ordentlichen Wohnsitz

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Fahren mit tschechischem Führerschein

Deutsche Behörden sind nicht berechtigt, einer von einem Deutschen in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis die Anerkennung allein deshalb zu versagen, weil der Fahrerlaubnisinhaber in Deutschland seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Mit dieser Entscheidung gab jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz seine bisherige

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Das Ende des Führerscheintourismus?

Die heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts waren lange erwartet worden. Und sie besiegeln das Ende zumindest der meisten von Deutschen „im Urlaub“ erworbenen polnischen oder tschechischen Führerscheine. Nach den beiden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts können nämlich die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dem Inhaber eines

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Führerscheintourismus ade?

Heute tritt die Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft. Sie soll es den Behörden erleichtern, den „Führerscheintourismus“ zu bekämpfen. Ausländische Fahrerlaubnisse aus anderen Staaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, die ab heute ausgestellt werden, werden künftig in Deutschland nicht

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