Ein Mann als Frauenvertreter(in) ?

Wahlberechtigt und wählbar für die Wahl einer Frauenvertreterin sind nur weibliche Beschäftigte einer Dienststelle. Also sind Männer ausgeschlossen. Diese Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts auf weibliche Beschäftigte verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

So das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier

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Kein Mann für’s Mädcheninternat

Nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichts stellt es keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, dass der Träger eines Gymnasiums bei der Besetzung einer Betreuerstelle für das von ihm betriebene Mädcheninternat die Bewerberauswahl auf Frauen beschränkt, wenn die Tätigkeit auch

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