Friedwald

Die unberechtigte Grabpflege

Das Totenfürsorgerecht umfasst unter anderem das Recht, für die Bestattung zu sorgen. Dies schließt die Bestimmung der Gestaltung und des Erscheinungsbildes einer Grabstätte ein. Das Totenfürsorgerecht beinhaltet darüber hinaus die Befugnis zu deren Pflege und zur Aufrechterhaltung deren Erscheinungsbilds.

Das

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Von Grabplatten und Wachsleichen

Das Verbot von Grabplatten – also der vollflächigen Abdeckung des Grabes mit Stein- oder Marmorplatten – kann wirksam in der Friedhofssatzung erfolgen, sofern dies zur Wahrung eines wichtigen Belanges des Friedhofes wie etwa der Gewährleistung einer ungehinderten Leichenverwesung innerhalb der

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Unkündbare Grabpflege

Betreibt jemand Vorsorge für seine eigene Grabpflege, so kann er diesen Vertrag zu Lebzeiten auch wieder kündigen. Anderweitige Vereinbarungen in den Vertragsformularen, die eine Kündigung durch den Besteller zu dessen Lebzeiten ausschließen, verstoßen als (formularmäßig verwendete) Allgemeine Geschäftsbedingungen gegen gesetzliche

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