Der Hundebiss am Hundestrand

Verletzt sich eine Hundehalterin, indem sie ohne Schutzvorrichtung in einer brenzligen Auseinandersetzung ihres Hundes mit einem zweiten eingreift, muss sie sich ein Mitverschulden von 80 % anrechnen lassen.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall

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Schadensfälle mit Hund

Der Hund gilt als bester Freund des Menschen – und dennoch ist der Mensch nicht immer in der Lage, jede Reaktion des Tieres vorherzusehen und Schäden zu vermeiden:

So hat das Oberlandesgericht Hamm bei einem fremden Hundeführer die gesetzlich geregelte

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Der Dog-Sitter als Arbeitnehmer?

Für einen Hundehalter ist das Haftungsprivileg des Unternehmers nach §§ 104, 109 SGB VII nicht mangels Unternehmereigenschaft ausgeschlossen, weil er die Hundehaltung weder zur Zucht noch zur Jagd noch für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, sondern allein aus Liebhaberei

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