Das Statistische Bundesamt für gemäß § 17 Bundesstatistikgesetz eine Intrahandelsstatistik. Diese dient dem Zweck, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands in den vielfältigsten Gliederungen bereitzustellen. Ziel der statistischen Beobachtung ist die Darstellung der tatsächlichen Warenbewegungen zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten. Immer wenn eine Ware von Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat geliefert oder aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verbracht wird, ist von den auskunftspflichtigen Unternehmen eine statistische Meldung zur Intrahandelsstatistik abzugeben. Für das im Jahr 2008 aktuelle Meldeformular hat das Statistische Bundesamt jetzt eine Ausfüllanleitung veröffentlicht. Schön übersichtlich auf nur 59 Seiten.

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